Interessenvertretung

Besonderes Gewicht lege ich auf die Wahrung Ihrer Interessen und Rechte gegenüber den Finanzbehörden.

Im Steuerfestsetzungs- und erhebungsverfahren sind dies z.B. folgende Anträge:

Lohnsteuerermäßigungsanträge / Nichtveranlagungsbescheinigungen / Anpassungsantrag für Vorauszahlungen / Stundungen / Erlass von Steuern / Einwendungen bei Vollstreckungsmaßnahmen / Vorbereitung und Begleitung bei Außenprüfungen / Einsprüche gegen Steuerbescheide und Haftungsbescheide / Aussetzung der Vollziehung

Lässt sich im außergerichtlichen Verfahren keine Einigung erzielen, vertrete ich Sie auch vor den Finanzgerichten.

Bei der Vermeidung vom Steuerstrafverfahren gebe ich vor- und außergerichtliche Beratung:

  • Beratung im Vorfeld strafrechtlich relevanten Verhaltens
  • Klärung des Prozessrisikos bei drohenden Ermittlungsverfahren
  • Tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren
  • Berichtigung von Steuererklärungen
  • Strafbefreiende Selbstanzeige

Die letzten Dinge regeln…

Nicht jede Erbschaft- und Schenkungsteuer ist zu vermeiden. Eine gründliche Beratung lohnt sich in jedem Fall. Nach einer Vermögensanalyse prüfe ich Ihre Gestaltungsmöglichkeiten, z.B.:

  • Ausnutzung der 10-Jahresfrist bei Schenkungen
  • Kettenschenkung
  • Nießbrauchsregelungen
  • Zuwendungen an Ehegatten
  • Schenkung und Vererbung von Unternehmen
  • Testamentverfügungen, Vermächtnis