Besonderes Gewicht lege ich auf die Wahrung Ihrer Interessen und Rechte gegenüber den Finanzbehörden.
Im Steuerfestsetzungs- und erhebungsverfahren sind dies z.B. folgende Anträge:
Lohnsteuerermäßigungsanträge / Nichtveranlagungsbescheinigungen / Anpassungsantrag für Vorauszahlungen / Stundungen / Erlass von Steuern / Einwendungen bei Vollstreckungsmaßnahmen / Vorbereitung und Begleitung bei Außenprüfungen / Einsprüche gegen Steuerbescheide und Haftungsbescheide / Aussetzung der Vollziehung
Lässt sich im außergerichtlichen Verfahren keine Einigung erzielen, vertrete ich Sie auch vor den Finanzgerichten.
Bei der Vermeidung vom Steuerstrafverfahren gebe ich vor- und außergerichtliche Beratung:
- Beratung im Vorfeld strafrechtlich relevanten Verhaltens
- Klärung des Prozessrisikos bei drohenden Ermittlungsverfahren
- Tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren
- Berichtigung von Steuererklärungen
- Strafbefreiende Selbstanzeige
Die letzten Dinge regeln…
Nicht jede Erbschaft- und Schenkungsteuer ist zu vermeiden. Eine gründliche Beratung lohnt sich in jedem Fall. Nach einer Vermögensanalyse prüfe ich Ihre Gestaltungsmöglichkeiten, z.B.:
- Ausnutzung der 10-Jahresfrist bei Schenkungen
- Kettenschenkung
- Nießbrauchsregelungen
- Zuwendungen an Ehegatten
- Schenkung und Vererbung von Unternehmen
- Testamentverfügungen, Vermächtnis