Lohnbuchhaltung

Durch zahlreiche gesetzliche Änderungen und steigende Mandantenanforderungen wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung zunehmend komplexer. Das DATEV-Lohnprogramm bietet höchste Aktualität und Datensicherheit, sowie einen Funktionsumfang, der sämtliche Bedürfnisse bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung abdeckt. Das fachliche Know-how, das heute für Lohnabrechnungen erforderlich ist, kann aber mit einem Programm allein nicht vermittelt werden. Der Mehrwert für meine Mandanten liegt in den besonderen Fachkenntnissen der Kanzlei im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht und dem betriebswirtschaftlichen Umfeld. Für Fragen zu diesen Themen stehen wir beratend zur Seite.

Finanzbuchhaltung

Unter Einsatz modernster Techniken und mit Unterstützung der DATEV lässt sich das Rechnungswesen problemlos an jeden Mandantenbetrieb anpassen.

Zur Standardleistung der Kanzlei gehört das FIBU-Basispaket. Für Kleinbetriebe, die eine Finanzbuchhaltung nur zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen benötigen und um dem Finanzamt die nötigen Unterlagen bereitzustellen, bietet dieses Paket eine rationelle Abwicklung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften. Zusätzlich werden Informationen zur aktuellen Unternehmenslage in Kurzform bereitgestellt.

Mandanten, die ihr Unternehmen mit soliden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen führen, erhalten zusätzliche Auswertungen über Kosten- und Erlössituationen. Die Buchung von Abgrenzungen (Zinsen, Abschreibungen, Rückstellungen etc.) ist selbstverständlich.

Für zukunftsorientierte Unternehmen wird ein spezielles Leistungspaket eingerichtet, mit dem die Finanzbuchhaltung auch als Gestaltungsinstrument zur betrieblichen Entwicklung eingesetzt wird. Sie erhalten ein aussagekräftiges Informationspaket mit regelmäßiger Beratung.

Ein Fibu-Leitfaden, diverse Organisationsmittel und der Mandantenpendelordner unterstützen meine Mandanten bei ihren Grundaufzeichnungen und erleichtern die Zusammenarbeit.